Lohnbuchhaltung, Digitale Lohnerfassung, steueroptimale BAV
Immer mehr Unternehmen übergeben die Lohnbuchhaltung einem Experten. Es fällt den Unternehmen immer schwerer, die Übersicht über die vielen Änderungen im Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht und in den Tarifvereinbarungen zu behalten. Die Mitarbeiter unserer Kanzlei nehmen regelmäßige an Weiterbildungsmaßnahmen zur Lohnbuchhaltung teil. Da die korrekte Lohnabrechnung meist zeit- und personalintensiv ist, erweist sich die Auslagerung der Lohnbuchhaltung oft als kostengünstiger.
Lohnbuchhaltung und digitale Lohnerfassung
Unsere Steuerkanzlei erstellt pünktlich und zuverlässig die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihr Unternehmen. Nach § 108 GewO (Gewerbeordnung) muss die Lohnabrechnung die Angaben zum Abrechnungszeitraum, zur Zusammensetzung des Lohnes, einschließlich der Zulagen und Zuschläge, ausweisen, was natürlich von uns eingehalten wird.
Das Unternehmen ist bei der genauen Lohnabrechnung zur Mithilfe verpflichtet, d. h., es muss die Steuerkanzlei regelmäßig informieren. Genaue Angaben zu Urlaub, Krankheitstagen, Anwesenheitslisten geringfügig Beschäftigter, mögliche Befreiungen von der Versicherungspflicht bei Arbeitnehmern, geleistete Überstunden müssen rechtzeitig und vollständig an die Steuerkanzlei übermittelt werden. Die Plattform "Unternehmen online" vereinfacht den Informationsaustausch, denn Sie teilen online die Lohndaten (Stamm- und Bewegungsdaten) mit. Dokumente wie Arbeitsverträge oder Immatrikulationsbescheinigungen werden in der "digitalen Personalakte" erfasst.
Mindestlohn und Lohnerfassung
In ganz Deutschland gilt für alle Beschäftigten, auch für Minijobber, der Mindestlohn. Ehrenamtlich tätige Personen, Praktikanten, Schüler und Jugendliche unter 18 Jahre und ohne Berufsausbildung sind von der Mindestlohnregelung ausgenommen.
Die Arbeitszeit der geringfügig Beschäftigten (Minijobber) muss der Arbeitgeber täglich festhalten und dokumentieren. Nach § 17 MiLoG (Mindestlohngesetz) müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit innerhalb von 7 Tagen erfasst sein und für die Dauer von 2 Jahren aufbewahrt werden.
>> Info-Video (Zusammenarbeit Lohnabrechnung)
Nettolohnoptimierung
Unsere Steuerberater beraten Ihr Unternehmen rund um Fragen zur Lohnpolitik und Lohnoptimierung. Statt einer Gehaltserhöhung können steuerfreie Zuschüsse oder pauschal besteuerte Leistungen wie Tankgutscheine, Jobticket, Kinderbetreuungskosten, Erholungsbeihilfe u.a. für den Mitarbeiter die erste Wahl sein. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können gemeinsam finanzielle Vorteile aus der Nettolohnoptimierung ziehen. Nutzen Sie die vorhandenen Spielräume bei der Lohnsteuer und bei den Sozialabgaben!
Die Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) fällt ebenfalls in die Kategorie Lohnoptimierung.
Betriebliche Altersvorsorge und Entgeltumwandlung
Der Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gestärkt. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch, einen Teil seines Lohnes (bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze) in eine betriebliche Altersversorgung wie Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse einzuzahlen, was auch als Entgeltumwandlung bezeichnet wird. Auch geringfügig Beschäftigte haben darauf einen Rechtsanspruch. Im Rahmen der Entgeltumwandlung bleiben die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge lohnsteuerfrei. Es ist gut zu wissen, dass Ansprüche aus der Entgeltumwandlung vom ersten Tag an gegen Insolvenz geschützt sind
Unsere Steuerberater stellen ihnen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Formen der betrieblichen Altersvorsorge sowie die jeweilige Verfahrensweise dar.
Wenn Sie Fragen zum Mindestlohn, zu geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, zur betrieblichen Altersversorgung, zur Lohnsteueroptimierung, zur Lohnbuchhaltung oder andere Fragen haben, so sprechen Sie einfach unsere Steuerberater an.
Unsere Leistung zur Lohnbuchhaltung, Digitale Lohnerfassung, steueroptimale bAV
- Erfassung von Personalstamm- und Bewegungsdaten für die Lohnabrechnung
- Monatliche Lohnabrechnung und Baulohnabrechnung
- Erstellung der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
- Hilfe bei der Lohnbuchhaltung vor Ort
- Digitale Buchhaltung
- Meldungen an die Finanzverwaltung, an das Arbeitsamt, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger
- Bescheinigungswesen
- Betreuung bei Lohnsteuerprüfung
- Betreuung von Prüfungen, z. B. Finanzamt, Arbeitsamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung
- Beratung zu Minijob und Mindestlohn
- Beratung zur Nettolohnoptimierung
- Beratung zur betrieblichen Altersversorgung (bAV)