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Endabrechnungen für Corona-Hilfen

Finanzverwaltung verlängert Abgabefrist für Corona-Schlussabrechnungen bis Ende Oktober 2023

Neues Corona Steuerhilfegesetz verabschiedet

Die anhaltenden Pandemie-bedingten Einschränkungen bedeuten für viele Branchen nach wie vor große Herausforderungen.

Entwurf eines vierten Corona-Steuerhilfegesetzes

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Steuerstundungen und Vollstreckungsaufschub bis 30.9.2021

Neues BMF-Schreiben

Überbrückungshilfen für Umsatzausfälle

Hilfen für das erste Quartal 2022

Bezug von Kurzarbeitergeld

Bundesregierung verlängert erleichterte Zugangsregelungen

Finanzverwaltung verlängert Corona-Ausnahmeregelungen bis Ende 2022

Finanzverwaltung verlängert Sonderregelungen bis Ende 2022

Fristende für Corona-Schlussabrechnungen

Nachreichung der Abrechnungen noch bis 31.1.2024

Nutzungen und Leistungen 2023

Warum Corona in 2023 zu einem niedrigeren Kapitalwert bei Nießbrauchslasten führt

Corona am Arbeitsplatz

Corona-Infektion als Arbeitsunfall

Pandemie bedingte verlängerte Abgabefristen für Steuererklärungen 2020 bis 2022

Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz enthält in seiner Entwurfsfassung für durch Steuerberater angefertigte Jahressteuererklärungen 2020 eine weitere Fristverlängerung.

In welchem Umfang Mietkürzungen zulässig sind

Aktuelles BGH-Urteil

Sonderkredite der KfW für finanziell von der Corona-Pandemie Betroffene

Verlängerung bis 31.12.2021

Neue Coronaregelungen für Arbeitgeber

Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung enthält bisher bewährte Regelungen zur Pandemiebekämpfung und eine Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung.

Coronabedingte Kurzarbeitergeldregelung bis 31.3.2022 verlängert

Verlängerung bis 31.3.2022

Vereinfachter Zugang zum Kurzarbeitergeld

Erleichterter Zugang noch bis 31.12.21

Arbeitszimmer Aufwendungen versus Veräußerungsgewinnbesteuerung

Steht dem Arbeitnehmer Corona-bedingt kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann dieser für sein Arbeitszimmer Aufwendungen bis zu € 1.250,00 im Jahr geltend machen.

Fristverlängerung für Corona-Schlussabrechnungen

Finanzverwaltung gewährt Fristverlängerung bis 30.9.2024

Bilanzerstellung 2020/2021 unter Berücksichtigung gewährter Corona-Hilfen

Unterstützungsmaßnahmen sind erst bilanziell zu erfassen, wenn sie ausreichend konkretisiert sind

Mietminderungen und Mietstundung in Corona-Zeiten

Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD NRW) hat in der Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 2020/16 die Ergebnisse der Beratungen auf Bund-/Länderebene erörtert.

Wer ist ASWR?
Wir sind Steuerberater in Landshut, Rosenheim, Passau und Regensburg. Zu unserem Mandantenkreis zählen Unternehmen der verschiedensten Größenkategorien und Branchen, aber auch Privatpersonen. Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns via online Formular.

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